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Sonntag, 24. Februar 2013

Die eidesstattliche Versicherung

Bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (früher: „Offenbarungseid“) muss der Schuldner sein Einkommen und Vermögen vollständig offen legen. Mit diesen Informationen kann der Gläubiger prüfen, ob er weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z. B. eine Lohn- oder Kontopfändung) einleitet.

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